Psychotherapie

Das Honorar für Psychotherapie im Einzelsetting beträgt €105,- und ist nach jeder Stunde bar zu bezahlen, um absolute Anonymität gewährleisten zu können. Eine Honoraranpassung nach dem jährlichen Verbraucherpreisindex (Statistik Austria) wird ein Mal jährlich vorgenommen.

Bei Hausbesuchen fallen zusätzlich Reisespesen (amtliches KM-Geld oder Anfahrtspauschale) an, welche mit den PatientInnen im Vorfeld gesondert vereinbart werden.

Psychotherapeutische Leistungen unterliegen einer „unechten Umsatzsteuerbefreiung“ gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.

Zuschuss durch Krankenkassen für Psychotherapie

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung können PatientInnen für eine psychotherapeutische Behandlung im Einzelsetting bei ihrer Krankenkasse einen Kostenzuschuss beantragen. Dieser Zuschuss beträgt derzeit je nach Krankenkasse zwischen €28,- und €50,- pro Einheit psychotherapeutischer Behandlung und wird den PatientInnen nach erfolgter Bewilligung im Nachhinein rückverrechnet.

Supervision & Beratung

Honorare:

1 Einheit Einzelsupervision € 110,- exkl. USt.

Absageregelung

Es ist mir ein Anliegen, für jede Patientin und jeden Patienten zeitlich passende Termine anzubieten. Daher ersuche ich um Verständnis, dass sehr kurzfristig abgesagte Termine (innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) in Rechnung gestellt werden müssen.